Montag, 16. Juli 2018
Urkundenunterdrückung auch beim BMAS?
kasparhauser, 16:18h
URKUNDENSUCHANTRAG
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich auf diese Mail noch keine Antwort bekommen habe, muß ich vermuten, daß diese
Urkunde in Ihrem Hause verloren gegangen ist. Ich bitte Sie, dies zu prüfen und Maßnahmen
zu ergreifen, daß sich dies nicht wiederholt.
Und natürlich erbitte ich eine zeitnahe Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: IVa1-45-Murken/17
Datum: Thu, 15 Feb 2018 15:09:05 +0100
Von: Horst Murken
An: Poststelle@bmas.de-mail.de
Sehr geehrter Herr Neumann,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 30. 11. 2017.
Leider gehen Sie nur auf einen Teil meiner Schreiben ein.
Hier noch einiges zu dem anderen Teil:
Wir sind ein demokratischer Rechtsstaat. In solch einem Staat haben auch
Minderbemittelte
das Recht, ihre Interessen vor Gericht zu vertreten. Dies folgt aus Art.
3 GG.
Ob diejenigen dann PKH bekommen und unter welchen Umständen, ergibt sich
aus §§ 114ff ZPO.
Wenn PKH ohne Zuzahlung bewilligt wurde, werden keine Kosten erhoben, §
122 ZPO. Wenn schon
eine Kostenrechnung erstellt wurde, wird dies zurückgezogen
Trotzdem wurden gegen meine Söhne und mich Kostenrechnungen von dem 37.
und 38. Senat des
LSG B-Bbg erlassen und auch meiner Bitte auf Erlaß wurde ignoriert.
Damit verstößt das Gericht nicht
nur gegen die ZPO, sondern auch gegen die eigene Durchführungsbestimmung:
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/db_pkh2002
Hier Punkt 3.
Es geht um geltendes Recht bis Oktober 2016.
Ich beziehe seit 1.1.2005 durchgehend HartzIV.
Meine Söhne streckenweise auch, dann waren sie Studenten, in Ausbildung
oder gar arbeitslos.
Auch wurde uns gerade deswegen PKH ohne Zuzahlung bewilligt. Trotzdem
wurden noch
die Gerichtskosten verlangt und, da wir diese nicht leisten konnten,
wurden die Verfahren
nach sechs oder mehr Monaten für erledigt erklärt.
Wie ist dieses Verhalten mit dem Grundgesetz, z. B. Art. 20 III GG,
vereinbar?
Wie steht Ihr Ministerium dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich auf diese Mail noch keine Antwort bekommen habe, muß ich vermuten, daß diese
Urkunde in Ihrem Hause verloren gegangen ist. Ich bitte Sie, dies zu prüfen und Maßnahmen
zu ergreifen, daß sich dies nicht wiederholt.
Und natürlich erbitte ich eine zeitnahe Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: IVa1-45-Murken/17
Datum: Thu, 15 Feb 2018 15:09:05 +0100
Von: Horst Murken
An: Poststelle@bmas.de-mail.de
Sehr geehrter Herr Neumann,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 30. 11. 2017.
Leider gehen Sie nur auf einen Teil meiner Schreiben ein.
Hier noch einiges zu dem anderen Teil:
Wir sind ein demokratischer Rechtsstaat. In solch einem Staat haben auch
Minderbemittelte
das Recht, ihre Interessen vor Gericht zu vertreten. Dies folgt aus Art.
3 GG.
Ob diejenigen dann PKH bekommen und unter welchen Umständen, ergibt sich
aus §§ 114ff ZPO.
Wenn PKH ohne Zuzahlung bewilligt wurde, werden keine Kosten erhoben, §
122 ZPO. Wenn schon
eine Kostenrechnung erstellt wurde, wird dies zurückgezogen
Trotzdem wurden gegen meine Söhne und mich Kostenrechnungen von dem 37.
und 38. Senat des
LSG B-Bbg erlassen und auch meiner Bitte auf Erlaß wurde ignoriert.
Damit verstößt das Gericht nicht
nur gegen die ZPO, sondern auch gegen die eigene Durchführungsbestimmung:
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/db_pkh2002
Hier Punkt 3.
Es geht um geltendes Recht bis Oktober 2016.
Ich beziehe seit 1.1.2005 durchgehend HartzIV.
Meine Söhne streckenweise auch, dann waren sie Studenten, in Ausbildung
oder gar arbeitslos.
Auch wurde uns gerade deswegen PKH ohne Zuzahlung bewilligt. Trotzdem
wurden noch
die Gerichtskosten verlangt und, da wir diese nicht leisten konnten,
wurden die Verfahren
nach sechs oder mehr Monaten für erledigt erklärt.
Wie ist dieses Verhalten mit dem Grundgesetz, z. B. Art. 20 III GG,
vereinbar?
Wie steht Ihr Ministerium dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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